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Unser Partner Tüv-Süd
führt für uns Haupt- und
Abgasuntersuchungen nach § 29 STVZO durch.
Gemäß
der "HU-Richtlinie von 2012 (§29 StVZO, Anlage VIII und VIIIa)
müssen wir, bei einer Überschreitung des HU-Termins, laut
Sichtprüfung Plakette, um mehr als 2 Monate eine
Prüfgebühr berechnen
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